r beglaubigte Urkundenübersetzungen

Als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die mazedonische Sprache (Landgericht München I) kann ich beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Mit meiner Beglaubigung wird die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Übersetzungen für gerichtliche und behördliche Zwecke bestätigt.

Ich übersetze und beglaubige regelmäßig folgende Urkunden: Geburtsurkunde, Schulzeugnis, Ausbildungsnachweis, Universitätszeugnis, Universitätsdiplom, Arbeitszeugnis, Führerschein, Personalausweis, Reisepass, Ehefähigkeitszeugnis, Entlassung aus der Staatsangehörigkeit, Arbeitslizenz, Arztbrief und Arztuntersuchungsbericht. Auch die Übersetzung und Beglaubigung von Urteilen wie Scheidungsurteilen sowie sonstigen Entscheidungen von mazedonischen Gerichten und Behörden zur Vorlage bei deutschen Behörden übernehme ich gerne für Sie.

Selbstverständlich dolmetsche ich auch bei der Hochzeit vor dem Standesamt, beim Notar oder im Gefängnis.

Gerne mache ich Ihnen ein Angebot. Am Einfachsten ist es, wenn Sie mir hierzu das Dokument einscannen oder fotografieren und per E-Mail  zusenden. Ich mache Ihnen dann gerne zeitnah ein faires Angebot.

FAQ

Darf ich Ihnen die zu übersetzenden Dokumente per E-Mail zuschicken?

Gerne dürfen Sie mir die zu übersetzenden Dokumente per E-Mail zuschicken. Ich mache Ihnen dann ein Angebot. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich in diesen Fällen nur gegen Vorkasse arbeite. Wenn Sie mein Angebot annehmen, übersende ich Ihnen eine Rechnung. Erst nachdem Sie überwiesen haben, kann ich die Arbeit beginnen – Sie beschleunigen den Prozess, indem Sie mir die Überweisung nachweisen, z.B. durch den eingescannten Überweisungsbeleg. Anschließend erhalten Sie die übersetzten Dokumente je nach Vereinbarung per Post oder per E-Mail.

Bitte denken Sie daran, mir auch eine Liefer- und Rechnungsadresse zu nennen.

Muss ich Ihnen für Beglaubigungen das Dokument im Original vorlegen, oder genügt eine Kopie?

Ich beglaubige auch meine Übersetzung einer Kopie oder eines gescannten Dokuments. Dabei muss ich allerdings bestätigen, dass die Übersetzung von einer Kopie oder einem gescannten Dokument erfolgt ist. Bitte prüfen Sie bei der Stelle, bei der Sie das Dokument vorlegen wollen, ob dies ausreicht oder ob doch eine Übersetzung vom Original erforderlich ist – viele Stellen haben hier besondere Anforderungen.

Wird die Übersetzung vom Original gefordert, müssten Sie mir das Original noch per Post zuschicken oder – nur nach vorheriger Absprache – bei Abholung der Übersetzung persönlich vorlegen.

Wie übersende ich Ihnen die zu übersetzenden Dokumente am besten?

Kopien übersenden Sie mir am besten eingescannt per E-Mail oder per Post.

Originaldokumente sollten Sie per Einwurfeinschreiben senden, um den Zugang nachweisen zu können. Wenn Sie kein Einwurfeinschreiben, sondern andere Zustellungsformen wählen, beachten Sie bitte, dass es zu Verzögerungen kommen kann, wenn der Postbote mich nicht persönlich antrifft und das Schreiben dann erst ab dem Folgetag bei der Post abgeholt werden kann.

Wann sind Ihre Bürozeiten? Darf ich einfach bei Ihnen vorbeikommen und meine zu übersetzenden Dokumente bei Ihnen abgeben?

Idealerweise übersenden Sie mir die zu übersetzenden Dokumente per E-Mail oder per Post. Sie erhalten die beglaubigten Übersetzungen anschließend per Post.

Am besten können Sie mich Montag bis Freitag zwischen 10 Uhr und 18 Uhr erreichen. Aufgrund von anderweitigen Verpflichtungen (auch auswärtig bei Gericht, Konferenzen usw.) ist es aber möglich, dass ich telefonisch nicht erreichbar bin.

Gerne dürfen Sie Ihre Dokumente auch in den Briefkasten werfen; bitte vergessen Sie dabei nicht Ihre Kontaktdaten.